Ausnahme von der DEA-Registrierung von Ketamin
Ketamin ist nach dem Bundesgesetz über kontrollierte Substanzen (Controlled Substances Act, CSA) eine Droge der Liste III. Ärzte, die Ketamin abgeben oder verabreichen, müssen daher eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen und -vorschriften einhalten. Dazu gehört auch die Registrierung bei der DEA an jedem Ort, an dem der Arzt Ketamin verabreicht. Aber was ist mit Ärzten, die zum Wohnort eines Patienten reisen?