Wer in China eine Marke registriert, ist nicht verpflichtet, diese zu benutzen, aber das könnte sich bald ändern. Wenn ein Entwurf zur Überarbeitung des chinesischen Markengesetzes angenommen wird, könnten die Registranten verpflichtet werden, die Verwendung ihrer Marke alle fünf Jahre nach der Registrierung zu bestätigen. Über andere Aspekte des vorgeschlagenen Gesetzes haben wir berichtet in Entwurf zur Revision des chinesischen Markengesetzes und Bösgläubige TM-Anmelder, schlechte Nachrichten.
Gemäß Artikel 61 des Revisionsentwurfs,
Der Markenanmelder muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Datum der Genehmigung der Markeneintragung der dem Staatsrat unterstellten Verwaltungsabteilung für geistiges Eigentum die Verwendung der Marke für die genehmigten Waren oder berechtigte Gründe für die Nichtverwendung darlegen.
Nach der derzeitigen Fassung des chinesischen Markengesetzes muss ein Registrant die Benutzung der Marke zu keinem Zeitpunkt proaktiv nachweisen (obwohl er dies unter Umständen tun muss, wenn die Registrierung auf der Grundlage der Nichtbenutzung durch eine andere Partei angefochten wird). Wenn der Revisionsentwurf letztendlich angenommen wird, wird sich dies jedoch ändern, da die Markeninhaber verpflichtet werden, die Benutzung ihrer Marke alle fünf Jahre nachzuweisen. Dies ist ein bedeutender Schritt Chinas in Richtung einer Verknüpfung der Markenrechte mit der Nutzung der betreffenden Marke - und nicht nur mit der Registrierung der Marke bei der China National Intellectual Property Administration (CNIPA).
Der Rahmen des Revisionsentwurfs ähnelt in gewisser Weise den Anforderungen an die Aufrechterhaltung von Marken nach der Eintragung in den Vereinigten Staaten. In den USA müssen Markeninhaber zwischen dem fünften und sechsten Jahrestag ihrer Markeneintragung eine Benutzungserklärung (auch bekannt als "Section 8"-Erklärung) einreichen und dann erneut, wenn die Marke alle zehn Jahre erneuert wird. Die von China vorgeschlagenen Anforderungen sind anspruchsvoller als in den Vereinigten Staaten, zumindest was die Häufigkeit betrifft. Während in den Vereinigten Staaten die Anforderung, eine Erklärung nach Abschnitt 8 einzureichen, nach der ersten Verlängerung auf einmal alle zehn Jahre ausläuft, werden in China die Fünfjahresintervalle auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, zumindest nach dem aktuellen Revisionsentwurf.
Die Antragsteller haben die Möglichkeit, Marken in China zu registrieren, auch wenn die Marke in China nicht benutzt wird. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo die Marke bereits im Handel verwendet werden muss, damit das US-Patent- und Markenamt (USPTO) sie registrieren kann. Nach dem Entwurf zur Überarbeitung des chinesischen Markengesetzes wird es jedoch nicht mehr möglich sein, eine Marke auf unbestimmte Zeit einzutragen, ohne sie jemals zu benutzen. Der neue Artikel 61 würde in der Praxis verlangen, dass die Benutzung der Marke spätestens sechs Jahre nach der Eintragung beginnt.
Wenn der Revisionsentwurf Gesetz wird, führt das Versäumnis, die Benutzung der Marke zu bescheinigen, zum Erlöschen der Registrierung. Dies bedeutet, dass chinesische Markenregistranten sich nun vor einer Falle hüten müssen, mit der bereits Registranten in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, wie den Philippinen, konfrontiert sind. Inhaber bestehender chinesischer Markenregistrierungen sollten sich auf künftige Hinweise der CNIPA einstellen.
Artikel 61 weist die CNIPA außerdem an, "stichprobenartig die Echtheit der Angaben zu überprüfen und, falls erforderlich, vom Markenregistranten zu verlangen, relevante Nachweise beizubringen." Wenn Sie bereits eine Marke in China registriert haben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Benutzung der Marke ordnungsgemäß dokumentieren und in der Lage sind, der CNIPA im Falle einer Inspektion die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen. Es versteht sich von selbst, dass es keine gute Idee ist, im Falle einer Inspektion fälschlicherweise die Benutzung der Marke zu behaupten.
Die Änderungen in Artikel 61 könnten sich für internationale Unternehmen je nach ihrer Situation positiv oder negativ auswirken. Einerseits wird es für eine Marke nicht mehr möglich sein, Markenregistrierungen aufrechtzuerhalten , nur für den Fall, dass sie sich entscheiden, die Marke zu verwenden. Diese Flexibilität ist vor allem für Marken hilfreich, die gerade dabei sind, eine Präsenz in China aufzubauen, oder die noch nicht die gesamte Palette ihrer Produkte auf dem chinesischen Markt eingeführt haben. Die neuen Anforderungen des Revisionsentwurfs an die Markennutzung werden auch die Verwendung von Defensivregistrierungen erschweren, die darauf abzielen, andere von der Eintragung und Nutzung der betreffenden Marke abzuhalten.
Gleichzeitig würden die Bestimmungen des Revisionsentwurfs dazu beitragen, dass die CNIPA einige ihrer toten Marken aus dem Weg räumt, die eine Marke oft daran hindern, eine Marke zu registrieren, weil es zu Konflikten mit Marken kommt, die nicht benutzt werden und in einigen Fällen auf Unternehmen registriert sind, die nicht mehr existieren. Die neuen Anforderungen von Artikel 61 werden auch bösgläubigen Akteuren wie Markenbesetzern das Leben erschweren, da es eine zeitliche Begrenzung dafür geben wird, wie lange sie eine Markeneintragung für schändliche Zwecke halten können.
Die Quintessenz für bestehende oder angehende Inhaber einer chinesischen Marke ist folgende: Entweder Sie nutzen die Marke oder Sie verlieren sie.