Geschmacksmuster sind heute ein wesentlicher Bestandteil des Portfolios unserer Kunden in China. Sie sind preisgünstig, können relativ schnell erworben werden und bieten einen recht guten Schutz.
Dennoch ist es wichtig, die Grenzen chinesischer Geschmacksmuster zu kennen. Ein Geschmacksmuster schützt nicht die Funktionalität oder das Innenleben eines Produkts und auch nicht das Herstellungsverfahren. Es schützt nicht einmal die in einem Produkt verwendeten Materialien oder Komponenten. Das einzige, was ein Geschmacksmuster schützt, ist die äußere Erscheinung eines Erzeugnisses. Aus diesem Grund ist die Anmeldung eines Geschmacksmusters kurz und bündig und billig, wobei sich die wesentlichen Teile auf orthographische Zeichnungen des Musters und eine kurze Beschreibung beschränken.
Der Hauptgrund dafür, dass Geschmacksmuster in China relativ leicht erworben werden können, ist, dass sie nicht inhaltlich geprüft werden. Die chinesische Behörde für geistiges Eigentum (China National Intellectual Property Administration, CNIPA) prüft Geschmacksmusteranmeldungen nur, um zu bestätigen, dass die Zeichnungen und die Beschreibung die formalen Anforderungen erfüllen, d. h. das Geschmacksmuster angemessen beschreiben. Die CNIPA versucht nicht festzustellen, ob das Geschmacksmuster mit dem Stand der Technik identisch oder ihm ähnlich ist. Diese Art von Prüfung findet nur statt, wenn das Geschmacksmuster angefochten wird.
Wie bei anderen Patenten ist auch bei Geschmacksmustern in China eine absolute Neuheit erforderlich. Wenn Sie ein Produkt bereits irgendwo auf der Welt offengelegt oder vermarktet haben, kann es in China nicht durch ein Geschmacksmuster geschützt werden. Dies ist ein deutlicher Unterschied zu Marken, die jederzeit registriert werden können, unabhängig davon, wann die Nutzung tatsächlich begonnen hat. Sicherlich ist es fast immer eine gute Idee, eine Marke so bald wie möglich anzumelden, sogar vor der Benutzung, aber es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Geschmacksmuster unterscheiden sich auch von Urheberrechten, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung geschützt sind, auch wenn sie nie eingetragen werden.
Geschmacksmuster können theoretisch durch sich überschneidende Formen des geistigen Eigentums abgedeckt sein. So kann beispielsweise das Aussehen des Produkts selbst durch Marken-, Urheberrechts- und Patentregelungen geschützt werden. Während Marken jedoch den Zeitpunkt für eine Marken- oder Urheberrechtsanmeldung frei wählen können, gibt es bei Patenten ein starres Zeitfenster.
Bei Marken kommt ein Unternehmen nicht in Verzug - es sei denn, ein Dritter kommt ihm bei der Registrierung zuvor und erwirbt ältere Rechte. Aber bei Patenten können Unternehmen von Rechts wegen in Verzug geraten, wenn sie die Anmeldung nicht vor der Offenlegung vornehmen.
Frühzeitig anmelden und oft anmelden!