
Zweites Bundesberufungsgericht lehnt Anfechtung der Einstufung von Marihuana in Liste I ab
Die Menschen in der Cannabisbranche wissen, dass Marihuana auf Bundesebene als kontrollierte Substanz nach Liste I eingestuft ist. Schedule I bedeutet, dass die Droge keinen anerkannten medizinischen Wert hat, ein hohes Missbrauchspotenzial aufweist und nicht einmal unter ärztlicher Aufsicht sicher verabreicht werden kann. Zu den anderen Drogen der Liste I gehören Heroin, Methamphetamin und verschiedene psychedelische Substanzen wie