New Yorker Lizenzen für den Cannabisanbau für Erwachsene

In Fortsetzung unserer Serie über die New Yorker Cannabisregeln und -vorschriften (die Regeln) gehen wir auf alles ein, was Sie über die Anbaulizenzen wissen müssen (siehe unsere anderen Beiträge in dieser Serie hier und hier). Da die Vorschriften so viele Informationen enthalten, haben wir sie in Form einer FAQ zusammengestellt.

Wozu sind die Lizenznehmer für den Cannabisanbau befugt?

  • Cannabis in seinen lizenzierten Räumlichkeiten zu erwerben, zu besitzen, zu kultivieren, zu trimmen, zu ernten, zu trocknen und zu heilen (Hervorhebung hinzugefügt).
  • Verkauf von Cannabis an einen Verarbeiter, ein Kleinstunternehmen, eine Genossenschaft, eine ROD (Registrierte Organisation mit Abgabe), eine ROND (Registrierte Organisation ohne Abgabe) oder einen Lizenznehmer für Cannabisforschung.
  • Senden Sie Cannabis an einen Verarbeiter, behalten Sie aber das Eigentum an dem Cannabis.
  • Wenn der Anbaulizenznehmer eine Verarbeitungslizenz besitzt, kaufen Sie Cannabis von einem anderen Anbauer zur Verarbeitung.

Es gibt auch eine Menge betrieblicher Anforderungen in Bezug auf den eigentlichen Cannabisanbauprozess, einschließlich Kennzeichnungs- und Nachverfolgungsanforderungen. Wir werden diese Regeln in einem späteren Beitrag näher erläutern.

Cannabisgesetze nach Bundesland

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Welche Lizenzstufen gibt es für den Cannabisanbau?

Es gibt vier verschiedene Lizenztypen für den Anbau: (i) Freilandanbau, (ii) Mischlicht, (iii) Kombination (Freiland mit Mischlicht) und (iv) Innenanbau.

Hier sind die Stufen für den Innen-, Mischlicht- oder Außenanbau:

Stufe I: Bis zu und einschließlich 5.000 sf

Stufe II: Von 5.001 sf bis 12.500 sf

Stufe III: Von 12.501 bis 25.000 sf

Stufe IV: Von 25.001 bis 50.000 sf

Stufe V: Von 50.001 bis 100.000 sf

Hier sind die Stufen für kombinierte Outdoor- und Mischlicht-Lizenznehmer:

Stufe I: Bis zu und einschließlich 5.000 m² im Freien und 2.500 m² gemischtes Licht

Stufe II: Von 5.001 sf bis 12.500 sf im Freien und von 2.501 bis 6.250 sf gemischtes Licht

Stufe III: Von 12.501 m² bis 25.000 m² im Freien und von 6.251 m² bis 12.500 m² gemischtes Licht

Stufe IV: Von 25.001 bis 50.000 m² im Freien und von 10.001 bis 15.000 m² gemischtes Licht

Stufe V: von 50.001 sf bis 100.000 sf im Freien und von 15.01 sf bis 30.000 sf gemischtes Licht

Kann ich weitere Lizenzen beantragen?

Ja, eine Verarbeiterlizenz und eine Vertriebslizenz. Aber jede echte Interessenspartei (True Party of Interest, TPI) kann nur eine TPI bei einem Lizenznehmer sein (diese Einschränkung gilt nicht für passive Investoren).

Die Regeln erlauben es, dass TPIs für den Anbau an anderen Lizenzen für die "Produktionsseite" beteiligt sind. Wie in den Regeln dargelegt, "kann ein Anbauer oder seine tatsächliche Interessenspartei eine tatsächliche Interessenspartei an einer Verarbeiter-, Vertriebs-, Genossenschafts-, Kleinstunternehmens- oder ROND-Lizenz sein.

Bei Lizenzen für die "Produktionsseite" ist eine Beteiligung von Nicht-Eigentümern (d. h. Vermietern, Finanziers oder Waren- und Dienstleistungsanbietern) zulässig, aber keine direkten oder unmittelbaren Beteiligungen an Einzelhandelsabgabestellen, Vor-Ort-Konsum, Lieferung, ROD, ROS oder Cannabislabor-Lizenznehmern oder Genehmigungsinhabern.

Wie hoch sind die Lizenzgebühren für den Cannabisanbau?

Das hängt von der Stufe des Antragstellers ab. Hier ist die Aufschlüsselung:

Draußen

Stufe I im Außenbereich: 1.000 $ + 150 $/500 Quadratmeter Anbauüberdachung

Stufe II im Freien: $2.500 + $250/500 Quadratfuß Anbauüberdachung von mehr als 5.000 Quadratfuß

Stufe III im Außenbereich: $6.250 + $350/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 12.500 Quadratfuß

Außenbereich Stufe IV: $15.000 + $500/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 25.000 Quadratfuß

Stufe V im Außenbereich: $40.000 + $800/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 50.000 Quadratfuß

Gemischtes Licht

Gemischtes Licht Stufe I: $1.500 + $290/500 Quadratmeter Anbauüberdachung

Gemischte leichte Stufe II: $4.380 + $440/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 5.000 Quadratfuß

Gemischte leichte Stufe III: $10.940 + $615/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 12.500 Quadratfuß

Gemischte leichte Stufe IV: $26.250 + $875/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 25.000 Quadratfuß

Gemischtes Licht Stufe V: $70.000 + $1.400/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 50.000 Quadratfuß

Innenbereich

Innenbereich Stufe I: $1.750 + $450/500 Quadratmeter Anbaublatt

Innenbereich Stufe II: $6.250 + $625/500 Quadratfuß Anbaubaldachin über 5.000 Quadratfuß

Innenbereich Stufe III: $15.630 + $880/500 Quadratfuß Anbaubaldachin über 12.500 Quadratfuß

Innenbereich Stufe IV: $37.500 + $1.250/500 Quadratfuß Anbaubaldachin über 25.000 Quadratfuß

Innenbereich Stufe V: $100.000 + $2.000/500 Quadratfuß Anbaufläche über 50.000 Quadratfuß

Kombination

Kombination Stufe I: $1.250 + $150/500 Quadratmeter Anbaufläche

Kombination Stufe II: $3.500 + $235/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 5.000 Quadratfuß

Kombination Stufe III: $8.750 + $375/500 Quadratfuß Anbauüberdachung über 12.500 Quadratfuß

Kombination Stufe IV: $21.000 + $585/500 Quadratfuß Anbaubedachung über 25.000 Quadratfuß

Kombination der Stufe V: $56.000 + $860/500 Quadratfuß Anbaublatt über 50.000 Quadratfuß

Gibt es sonst noch etwas, das ich wissen sollte?

Die Anbauregeln gelten für bedingte Anbaulizenzen und ermöglichen einen scheinbar sofortigen Übergang zu einer Freilandlizenz der Stufe 4 oder einer Kombinationslizenz der Stufe 2. Insbesondere werden bedingte Anbauer von der OCM bei der Prüfung ihres Antrags auf eine Volllizenz vorrangig behandelt.

Zugelassene Anbauer können ihre Baumkronen nicht ohne die schriftliche Genehmigung der OCM vergrößern oder verkleinern. Die Regeln beinhalten mehrere Genehmigungsfaktoren:

  • Die Anbaugeschichte des Lizenznehmers, einschließlich der Frage, ob der Lizenznehmer mehr als 85 % des von ihm in den vorangegangenen 6 Monaten geernteten Cannabis verkauft hat;
  • ob die Anlagen oder das Inventar des Genehmigungsinhabers während des Genehmigungszeitraums von einem katastrophalen Ereignis betroffen waren;
  • Historie der Cannabistransfers und -verkäufe des Lizenznehmers;
  • das vorhandene Inventar des Lizenznehmers und die Inventarhistorie; und
  • Erfolgsbilanz des Lizenznehmers in Bezug auf die Einhaltung der als Teil seines Antrags eingereichten Pläne.

Die Vorschriften enthalten auch eine interessante Neuerung im Rahmen des Lizenzverlängerungsverfahrens: Zum Zeitpunkt der Lizenzverlängerung muss der Lizenznehmer die von der OCM angeforderten Bestands- und Produktionsaufzeichnungen für die letzten sechs Monate vor dem Verlängerungsantrag vorlegen. Die CCB ist dann befugt, die maximale Baumkronenhöhe des Lizenznehmers auf eine niedrigere Stufe herabzusetzen, wenn der Lizenznehmer weniger als 50 % der in den vorangegangenen sechs Monaten geernteten Menge verkauft hat.

Wie bei all unseren Zusammenfassungen der Regeln und Vorschriften für den Erwachsenengebrauch handelt es sich hier nur um eine grobe Zusammenfassung. Wie immer raten wir jedem, der eine Cannabislizenz beantragen möchte, dringend, sich mit einem sachkundigen Cannabisanwalt zu beraten.

Bleiben Sie dran für den nächsten Beitrag in unserer Serie über New Yorks Cannabisregeln und -vorschriften für Erwachsene!

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Lizenzvergabe, New York