I.R.C. § 280E
Ein Bundesgesetz, das Steuerabzüge oder -gutschriften für einen Handel oder ein Geschäft im Zusammenhang mit dem Handel mit Substanzen der Liste I oder II des Gesetzes über kontrollierte Substanzen verbietet. Die Rechtsprechung hat Abzüge nur für die Kosten der verkauften Waren oder für Abzüge im Zusammenhang mit einem "separaten Handel oder Geschäft" zugelassen.